Tabelle Pflegegeld & Pflegesachleistung, nach Pflegegrad

Hier finden Sie eine Übersicht über das Pflegegeld von € monatlich, sowie über die Pflegesachleistungen von bis zu € monatlich.
Prüfen Sie Ihren Anspruch!  HINWEIS: Das Pflegegeld wird ab Januar 2024 um 5% erhöht! Hier sehen Sie Beträge nach der Erhöhung.

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung


Entlastungsbetrag: 125,- EUR*

Pflegegeld: --- EUR

Pflegesachleistung: --- EUR

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung


Entlastungsbetrag: 125,- EUR*

Pflegegeld: 332,- EUR

Pflegesachleistung: 761,- EUR

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung


Entlastungsbetrag: 125,- EUR*

Pflegegeld: 573,- EUR

Pflegesachleistung: 1.432,- EUR

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung


Entlastungsbetrag: 125,- EUR*

Pflegegeld: 765,- EUR

Pflegesachleistung: 1.778,- EUR

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung

mit besonderen Anforderungen an

die pflegerische Versorgung


Entlastungsbetrag: 125,- EUR*

Pflegegeld: 947,- EUR

Pflegesachleistung: 2.200,- EUR


Hinweis: Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden, die sogenannte Kombileistung.
Hinweis*: Pflegebedürftige können (zusätzlich) den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,- Euro pro Monat unter bestimmten Voraussetzungen für andere Leistungen einsetzen.

Verhinderungspflege - Ihre Auszeit und finanzielle Möglichkeit

Pflegeaufwendungen für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr von bis zu € jährlich

Pflegegrad 1

Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder

--- EUR
Kein Anspruch


Pflege der Angehörigen
durch sonstige Personen

Kein Anspruch

Pflegegrad 2

Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder

474,- EUR
(1,5-Faches von 316,- EUR)


Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen

1.612,- EUR

Pflegegrad 3

Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder

817,- EUR
(1,5-Faches von 545,- EUR)


Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen

1.612,- EUR

Pflegegrad 4

Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder
Haushaltsmitglieder

1.092,- EUR
(1,5-Faches von 728,- EUR)


Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen

1.612,- EUR

Pflegegrad 5

Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder
Haushaltsmitglieder

1.351,50 EUR
(1,5-Faches von 901,- EUR


Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen

1.612,- EUR

Der Leistungsbetrag aus der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,- Euro kann um bis zu 806,- Euro aus der noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Dies ergibt eine Höhe von Finanziellen Mittels (im Kalenderjahr) von bis zu 2.418,- Euro.