Tabelle Pflegegeld & Pflegesachleistung, nach Pflegegrad
Hier finden Sie eine Übersicht über das Pflegegeld von € monatlich, sowie über die Pflegesachleistungen von bis zu € monatlich.
Prüfen Sie Ihren Anspruch! HINWEIS: Das Pflegegeld wird ab Januar 2024 um 5% erhöht! Hier sehen Sie Beträge nach der Erhöhung.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung
Entlastungsbetrag: 125,- EUR*
Pflegegeld: --- EUR
Pflegesachleistung: --- EUR
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung
Entlastungsbetrag: 125,- EUR*
Pflegegeld: 332,- EUR
Pflegesachleistung: 761,- EUR
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung
Entlastungsbetrag: 125,- EUR*
Pflegegeld: 573,- EUR
Pflegesachleistung: 1.432,- EUR
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung
Entlastungsbetrag: 125,- EUR*
Pflegegeld: 765,- EUR
Pflegesachleistung: 1.778,- EUR
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung
mit besonderen Anforderungen an
die pflegerische Versorgung
Entlastungsbetrag: 125,- EUR*
Pflegegeld: 947,- EUR
Pflegesachleistung: 2.200,- EUR
Hinweis: Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden, die sogenannte Kombileistung.
Hinweis*: Pflegebedürftige können (zusätzlich) den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,- Euro pro Monat unter bestimmten Voraussetzungen für andere Leistungen einsetzen.
Verhinderungspflege - Ihre Auszeit und finanzielle Möglichkeit
Pflegeaufwendungen für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr von bis zu € jährlich
Pflegegrad 1
Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder
--- EUR
Kein Anspruch
Pflege der Angehörigen
durch sonstige Personen
Kein Anspruch
Pflegegrad 2
Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder
474,- EUR
(1,5-Faches von 316,- EUR)
Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen
1.612,- EUR
Pflegegrad 3
Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder
817,- EUR
(1,5-Faches von 545,- EUR)
Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen
1.612,- EUR
Pflegegrad 4
Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder
Haushaltsmitglieder
1.092,- EUR
(1,5-Faches von 728,- EUR)
Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen
1.612,- EUR
Pflegegrad 5
Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder
Haushaltsmitglieder
1.351,50 EUR
(1,5-Faches von 901,- EUR
Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen
1.612,- EUR
Der Leistungsbetrag aus der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,- Euro kann um bis zu 806,- Euro aus der noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Dies ergibt eine Höhe von Finanziellen Mittels (im Kalenderjahr) von bis zu 2.418,- Euro.